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		<title>Abmahnungen</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 10:24:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Justiz geht immer schärfer mit den so genannten Massenabmahnern ins Gericht. Zwar wird es bedingt durch den neuen § 5 a UWG wohl wieder mehr Abmahnungen geben, jedoch werden inzwischen gewisse Anforderungen an den Abmahner gestellt. Seine Abmahnung benötigt ein nachvollziehbares wirtschaftliches Interesse, womit nicht die Kostennote des Anwalts gemeint ist. Abmahner, die dieses Rechtsmittel [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Die Justiz geht immer schärfer mit den so genannten Massenabmahnern ins Gericht. Zwar wird es bedingt durch den neuen § 5 a UWG wohl wieder mehr Abmahnungen geben, jedoch werden inzwischen gewisse Anforderungen an den Abmahner gestellt.<span id="more-411"></span> Seine Abmahnung benötigt ein nachvollziehbares wirtschaftliches Interesse, womit nicht die Kostennote des Anwalts gemeint ist. Abmahner, die dieses Rechtsmittel nur als reine Geldquelle für sich und/oder den Anwalt ansehen, geht es immer häufiger an den Kragen. Am glimpflichsten ist die Heruntersetzung des Streitwerts, der auch bei berechtigten normalen Abmahnungen zum Teil dem jeweiligen Shopumsatz angepasst wird. Hat der Abmahner selber nur geringe Umsätze (LG Bochum I-12 O 20/09), betreibt ein Massengeschäft (LG Berlin Az: 96 O 60/09) oder spezialisiert er sich auf einen Verstoß (OLG Hamm 4 U 211/08), wird ihm Rechtsmissbrauch angelastet und er wird selber schadensersatzpflichtig (LG Berlin 16 O 570/06). Auch die Beziehung zwischen dem Anwalt und dem Abmahnenden wird hinterfragt (Onkel, der seinem Neffen massenhaft Vollmachten für Abmahnungen erteilt, ebenfalls OLG Hamm 4 U 211/08). Es lohnt sich daher fortan eine Abmahnung noch genauer zu prüfen oder prüfen zu lassen und sich gegebenenfalls dagegen zur Wehr zu setzen. Nicht vergessen werden sollte dabei das Rechtsmittel der Gegenabmahnung. Bis auf das Verwandtschaftsverhältnis gibt es zu jeder Entscheidung inzwischen noch weitere, die für Rechtssicherheit sorgen. </span></span></p>
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		<title>Angaben von „ca“ und „in der Regel“</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 10:23:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsentscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
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		<description><![CDATA[Ganz eindeutig ist die Rechtslage bei folgender Formulierung: „Liefertermine sind nur bindend, wenn diese schriftlich von uns zugesagt werden“. Dieses ist in den AGB`s unzulässig und kann abgemahnt werden. Sehr umstritten sind hingegen die etwas unbestimmten Angaben, bei denen die Lieferzeit mit einem „ca.“ oder einem „in der Regel“ versehen wird. Etwa die Hälfte der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Ganz eindeutig ist die Rechtslage bei folgender Formulierung: „Liefertermine sind nur bindend, wenn diese schriftlich von uns zugesagt werden“. Dieses ist in den AGB`s unzulässig und kann abgemahnt werden. Sehr umstritten sind hingegen die etwas unbestimmten Angaben, bei denen die Lieferzeit mit einem „ca.“ oder einem „in der Regel“ versehen wird.<span id="more-409"></span> Etwa die Hälfte der Gerichte sieht dies als zulässig an (vgl. LG Frankfurt am Main 2-31 O 128/07), die andere Hälfte sieht darin eine unzulässige Unbestimmtheit zu Lasten des Kunden, die abgemahnt werden kann (vgl. Kammergericht Berlin 5 W 73/07). Wegen der rechtlichen Unsicherheit ist Onlineshopbetreibern daher zu raten, die Lieferzeiten etwas großzügiger zu bemessen, denn wer die Lieferzeiten selbstverschuldet nicht einhält, kann auch abgemahnt werden. Händler, die einen sehr schneller Service haben und mit diesem werben wollen, können dies in der Rubrik Versandbedingungen und Lieferzeiten beispielhaft so tun: „Unsere Lieferzeiten betragen 2-5 Werktage. Über 95% unserer Lieferungen sind bisher nach unserer Erfahrung innerhalb von zwei Werktagen an ihrem Bestimmungsort eingetroffen.“ Die Angaben sollten jedoch nachweisbar sein, was nur durch eigene Testbestellungen möglich ist. </span></span></p>
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		<title>Widerrufserklärung</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 10:20:41 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Widerrufserklärung]]></category>

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		<description><![CDATA[Auch wenn die neue Widerrufsbelehrung kein Verbraucher verstehen wird, darf auf Formulierungen wie „und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV“ nicht verzichtet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Auch wenn die neue Widerrufsbelehrung kein Verbraucher verstehen wird, darf auf Formulierungen wie „und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV“ nicht verzichtet werden.<span id="more-405"></span> So entschieden zumindest bereits einige Gerichte (zuerst das LG Frankfurt 2-18 O 242/08). Zwar ist man ohne Gesetz und gute juristische Kenntnisse kaum in der Lage den Sinn dieser Regelung zu erfassen, dennoch dient er dem Verbraucherschutz und solche Hinweise müssen enthalten sein. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Ob der Widerruf und speziell die 40 Euro Rücksendeklausel nun in die AGB`s gehören oder nicht, da sind sich die Gerichte uneins. Tendenziell scheint es sinnvoller zu sein sie aufzunehmen und sollte jene Klausel verwendet werden, diese sprachlich ganz leicht abzuwandeln. </span></span></p>
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		<title>Impressumpflicht: Telefonnummer</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 10:19:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gerichtsentscheidungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Impressum]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Pressemeldungen erschienen zu dem EuGH Urteil C‑298/07, welches besagt, dass Produktanbieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind eine Telefonnummer anzugeben. Leider machten die Pressemeldungen nicht auf die besonderen Umstände aufmerksam. Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Mailadresse und eine weitere Option zur schnellen Kontaktaufnahme. Vorliegend wurde keine Telefonnummer, sondern ein Kontaktformular gewählt, bei dem Anfragen binnen einer Stunde beantwortet [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Viele Pressemeldungen erschienen zu dem EuGH Urteil C‑298/07, welches besagt, dass Produktanbieter grundsätzlich nicht verpflichtet sind eine Telefonnummer anzugeben. Leider machten die Pressemeldungen nicht auf die besonderen Umstände aufmerksam.<span id="more-403"></span> Gesetzlich vorgeschrieben sind eine Mailadresse und eine weitere Option zur schnellen Kontaktaufnahme. Vorliegend wurde keine Telefonnummer, sondern ein Kontaktformular gewählt, bei dem Anfragen binnen einer Stunde beantwortet wurden. Wer einen solchen schnellen Service garantieren kann (in diesem Fall war es ein großes Versicherungsunternehmen), ist fein raus und darf sich die Telefonnummer sparen. Alle anderen jedoch, die sich dies nicht leisten können, sollten dringenst eine erreichbare Telefonnummer veröffentlichen. Auch wenn es höchstrichterlich noch nicht geklärt ist, scheinen Mehrwertnummern mit Preisnennung dabei erlaubt zu sein, solange durch sie kein Geld verdient werden soll (0900 Nummer für 1,99 Euro nein, Nummern, die z.B. 14 Cent die Minute kosten recht sicher ja).</span></span></p>
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		<title>Markenrecht</title>
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		<pubDate>Thu, 28 May 2009 10:15:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze und Verordnungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Markenrecht hält gerade für Onlineshopbetreiber viele Fallstricke bereit. Wer einen Webshop eröffnet, sollte erst einmal prüfen, ob nicht ein anderer die Rechte an jenem Namen besitzt. Dies kann kostenlos durch eine Anfrage bei der hiesigen IHK geschehen oder durch eine aufwendige eigene Recherche. Es gibt zudem Waren, die nur von lizenzierten Vertriebspartnern vertrieben werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Das Markenrecht hält gerade für Onlineshopbetreiber viele Fallstricke bereit. Wer einen Webshop eröffnet, sollte erst einmal prüfen, ob nicht ein anderer die Rechte an jenem Namen besitzt. <span id="more-399"></span>Dies kann kostenlos durch eine Anfrage bei der hiesigen IHK geschehen oder durch eine aufwendige eigene Recherche. Es gibt zudem Waren, die nur von lizenzierten Vertriebspartnern vertrieben werden dürfen und/oder mit denen auch nicht geworben werden darf. Die Werbung hat zudem noch viele andere Tücken. Der Einsatz einer Suchmaschinenoptimierung gehört inzwischen zum Glück nur noch in sehr geringem Maße dazu, bei der Werbung mit Google Adwords oder Adsense ist dennoch Vorsicht geboten. </span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Ein weiteres Problem sind gefälschte Markenwaren oder die Werbung mit Markennamen, die im Shop aktuell nicht mehr verkauft werden. Grundsätzlich wäre eine Abmahnung in jenem Fall nachvollziehbar, wenn es auch nicht gerade zum guten Ton gehört. Ein Shop wertet sich durch Markenprodukte auf, er profitiert also von der Marke, die er führt, zumindest wenn diese ein gutes Image hat. Wird aber kein Produkt jener Marke vertrieben, so erhält die Marke für die PR keine entsprechende Gegenleistung. Im Gegenteil, es könnte sogar ein Kunde, der nach der Marke sucht, enttäuscht sein.</span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Eine auf den ersten Blick widersinnige Regelung ist das teilweise Verbot von Parallelimporten. In diesem Fall ist selbst der Verkauf von echten Markenprodukten markenrechtsverletzend, wenn diese von außerhalb der europäischen Union importiert wurden. Wer als Wiederverkäufer günstig im Ausland einkauft, dem kann dies nachher sehr teuer zu stehen kommen. Daneben besteht die Gefahr Plagiate einzukaufen, der Weiterverkauf kann, auch wenn er unwissentlich geschieht, für einen Händler Konsequenzen haben. Wer seine Waren direkt vom Hersteller bezieht, muss sich um diese Dinge jedoch keine Sorgen machen.<span style="mso-spacerun: yes;">  </span></span></span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">In vielen Fällen rate ich, selber die Angelegenheit zu prüfen. Das Markenrecht ist für einen Nichtjuristen jedoch ein sehr unüberschaubares Pflaster und es sollte zumindest eine grundlegende Einweisung durch einen Juristen stattfinden. </span></span></p>
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		<title>E-Mail- und Fax-Signatur</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 22:34:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze und Verordnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Anleitung]]></category>
		<category><![CDATA[E-Mail Marketing]]></category>
		<category><![CDATA[Kennzeichnungspflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Ähnlich wie auch das Impressum einer Webseite, unterliegt jede Form der geschäftlichen Korrespondenz in Schriftform einer Kennzeichnungspflicht. Davon betroffen ist jeder externe Schriftverkehr, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. E-Mail und Fax sind nur zwei von vielen Kommunikationswegen, die dieser Regelung unterliegen. Dies betrifft somit auch Rechnungen, Quittungen, Angebote, Auftrags- und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Ähnlich wie auch das Impressum einer Webseite, unterliegt jede Form der geschäftlichen Korrespondenz in Schriftform einer Kennzeichnungspflicht. Davon betroffen ist jeder externe Schriftverkehr, unabhängig davon, an wie viele Empfänger das Schreiben gerichtet ist. <span id="more-306"></span>E-Mail und Fax sind nur zwei von vielen Kommunikationswegen, die dieser Regelung unterliegen. Dies betrifft somit auch Rechnungen, Quittungen, Angebote, Auftrags- und Anfragebestätigungen sowie Bestell- und Lieferscheine. Werden die strengen Anforderungen nicht eingehalten, droht ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro und ebenfalls eine Abmahnung durch einen Konkurrenten. Diese Änderungen erfolgten im Verlauf des Jahres 2007.</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Die Gewerbeordnung setzt gemäß § 15 b GewO eine ladungsfähige Anschrift voraus, dies gilt eben auch für Kleinunternehmer. (Unternehmensname bzw. Vor- und Zuname und die postalische Anschrift, ein Postfach reicht dabei nicht aus)</span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Weiterhin ist gemäß §37a HGB (Einzelkaufmann), § 125a HGB (OHG, KG und gemäß § 7 PartGG Partnergesellschaft), § 25a GenG (Genossenschaft), § 35a GmbHG (GmbH), § 80 AktG (AG) die Firma und die Rechtsform (z.B.: Onlinevertriebs GmbH oder Hans Müller e.K.), der Sitz des Unternehmens, sowie das Registergericht und die Registernummer einzutragen. Zudem sind alle Geschäftsführer eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens aufzuführen und, sofern die Gesellschaft einen Aufsichtsrat gebildet und diesen einen Vorsitzenden hat, der Vorsitzende des Aufsichtsrats mit dem Familiennamen und mindestens einem ausgeschriebenen Vornamen. Für die OHG und KG ergeben sich noch einige Sonderregeln, die aber im § 125a HGB direkt nachzulesen sind und keine weiteren Erläuterungen benötigen. </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;"> </span></p>
<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Auf Geschäftsbriefen und Vordrucken sind die Angaben inzwischen meist enthalten, bei einer Korrespondenz via Mail sollte auf vorformulierte und im Mailprogramm gespeicherte Signaturen zurückgegriffen werden. Wer die Angaben per Hand einfügt, verliert Zeit und setzt sich dem Risiko aus, dies in der Hektik des Tagesgeschäfts zu vergessen. Bei der Darstellung ist darauf zu achten, dass ein Link auf die entsprechenden Pflichtangaben nicht ausreichend ist und die Angaben zudem auch als Ausdruck lesbar sein müssen. </span></p>
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		<title>Maßangaben Zoll und Inch</title>
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		<pubDate>Tue, 12 May 2009 22:32:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze und Verordnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlineshop]]></category>
		<category><![CDATA[Verordnung]]></category>

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		<description><![CDATA[Noch ist etwas Zeit, aber zum 31.12.2009 laufen die Ausnahmeregeln für das Gesetz über Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) aus. Danach dürfen bei Warenangaben im deutschlandweiten Handel nur noch die gesetzlichen Maßeinheiten angewandt werden. Viele Shopbetreiber haben Waren im Sortiment, die vor allem die Maßeinheit Inch oder Zoll verwenden, dies reicht von der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Noch ist etwas Zeit, aber zum 31.12.2009 laufen die Ausnahmeregeln für das Gesetz über Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) aus. Danach dürfen bei Warenangaben im deutschlandweiten Handel nur noch die gesetzlichen Maßeinheiten angewandt werden. <span id="more-303"></span>Viele Shopbetreiber haben Waren im Sortiment, die vor allem die Maßeinheit Inch oder Zoll verwenden, dies reicht von der kleinen Festplatte, über einen Massagestab bis hin zum PC-Bildschirm. Angaben, denen nicht das metrische System zugrunde liegt, können schon derzeit mit einem Bußgeld im Rahmen einer Ordnungswidrigkeit belegt werden, viel größer ist aber ab dem nächsten Jahr die Gefahr von Abmahnungen. Die derzeitigen Angaben in Zoll, Inch etc. sind somit baldmöglichst um die entsprechenden Angaben in Milli- und Zentimeter zu ergänzen. </span></p>
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		<title>Die Verpackungsverordnung und Batterieverordnung</title>
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		<pubDate>Sun, 10 May 2009 21:40:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesetze und Verordnungen]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnung]]></category>
		<category><![CDATA[Batterieverordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlineshop]]></category>
		<category><![CDATA[Verpackung]]></category>

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		<description><![CDATA[Die eine geht, die andere kommt. Seit dem 01.01.2009 ist nun die neue Verpackungsverordnung in Kraft, damit einhergehend sind tief greifende Veränderungen verbunden. Der Shophändler sollte die alte Verordnung auch nicht mehr in seinem Shop aufführen, hingegen lohnt sich eine Prüfung, ob die Batterieverordnung nicht auch für ihn verpflichtend ist. Schon eine kleine Batterie in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p class="MsoNormal" style="margin: 0cm 0cm 0pt;"><span style="font-family: Times New Roman; font-size: small;">Die eine geht, die andere kommt. Seit dem 01.01.2009 ist nun die neue Verpackungsverordnung in Kraft, damit einhergehend sind tief greifende Veränderungen verbunden. <span id="more-275"></span>Der Shophändler sollte die alte Verordnung auch nicht mehr in seinem Shop aufführen, hingegen lohnt sich eine Prüfung, ob die Batterieverordnung nicht auch für ihn verpflichtend ist. Schon eine kleine Batterie in einem Spielzeug, einer Uhr oder einem anderen Gerät erfordert die Aufklärung des Kunden über seine Rückgaberechte. </span></p>
<p><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Ein Verstoß gegen die neue Registrierungspflicht ist auf Grund von § 1 Abs. 1 S. 1 VerpackV n.F. wettbewerbswidrig und kann daher kostenpflichtig abgemahnt werden. Pflichten sind u.a. sich zu registrieren und die jeweiligen Verbrauchsmengen nachzuhalten. Dieses gilt für jeden Händler, unabhängig vom Umschlagsvolumen. Zudem muss gemäß den Bestimmungen der Verpackungsverordnung genau darüber Buch geführt werden, welche Verpackungen in welchem Umfang umgeschlagen worden sind.<span style="mso-spacerun: yes;">  </span><span style="color: black;">Registriert werden müssen dabei alle Verpackungen sowie<span style="mso-spacerun: yes;">  </span>Füllmaterial, welche typischerweise beim deutschen Endverbraucher anfallen und die der Onlinehändler erstmals in den Verkehr bringt, wenn sie aus folgenden Materialien bestehen: Papier, Pappe, Karton, Verbundstoffe, Naturmaterialien, Glas, Bleche, Aluminium. Diese Mengen müssen in einem Dokument zusammengefasst und bis zum 1. Mai eines Kalenderjahres für das Vorjahr bei der zuständigen IHK hinterlegt und durch einen Steuerberater, vereidigten Buchprüfer oder eine andere dazu befähigte Person abgenommen worden sein. Sollten bestimmte Mengen überschritten werden, so reicht eine Hinterlegung bei der IHK nicht aus, bei einer Freimenge von 50 Tonnen Papier/Pappe/Karton dürfte dies aber keinen normalen Onlinehändler betreffen. Diese müssen ihre Aufstellung nur bei der zuständigen Behörde einreichen, </span>wenn sie dazu im Zuge einer Stichprobe aufgefordert wurden.<span style="color: black;"> </span></span></span></p>
<p><span style="color: black;"><span style="font-size: small;"><span style="font-family: Times New Roman;">Auf der Seite des <a href="http://www.bmu.de/abfallwirtschaft/verpackungsverordnung/doc/5882.php" target="_blank">Bundesministerium für Abfallwirtschaft</a> finden sich der Gesetzestext, nähere Erläuterungen und auch die passenden Ansprechpartner. </span></span></span></p>
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